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Persönliche GegenstandskategorieSymbolDimensionen

Handtasche

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55 x 40 x 20 cm

Kompaktkamera, Fotokamera oder Fernglas

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55 x 40 x 20 cm

Tablet, Laptop

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55 x 40 x 20 cm

Babyschale

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 Max. 70 x 30cm.  Max. 40 x 40 cm

Regenschirm (ohne einer Spitze)

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90 cm

Baby-Pflegetasche

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Persönliche GegenstandsartenSymbolDimensionen

Babynahrung (während des Fluges verzehrbar)

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55 x 40 x 20 cm

Feuerzeug (ausgenommen waffenförmige und blau flammende Feuerzeuge)

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55 x 40 x 20 cm

Decke, Mantel oder Schal

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55 x 40 x 20 cm

Gehstützen (1 Paar)

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 Max. 70 x 30 cm.  Max. 40 x 40 cm

Insulinspritze, spezielle Lebensmittel oder andere Prothesengeräte (die während des Fluges für den Passagier erforderlich sein könnten)

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90 cm

Auf MGA-Flügen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten nur innerhalb bestimmter Volumengrenzen gestattet. Diese Flüssigkeiten können in Form von Gel, Paste oder Lotion vorliegen, wie beispielsweise Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Parfüm, Rasierschaum oder Deodorant. Produkte in flüssiger oder gelartiger Form, wie Pflege- und Kosmetikprodukte, dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Flüssigkeiten oder ähnliche Produkte dürfen maximal 100 ml pro Behälter betragen.

Die Gesamtmenge aller Flüssigkeiten im Handgepäck darf 1 Liter nicht überschreiten und muss in auslaufsicheren, transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeuteln transportiert werden.

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