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Standard-/Freigepäck

Standard-/Freigepäck

Auf allen MGA-Flügen dürfen Kinder und Erwachsene standardmäßig ein Gepäckstück mit einem Gewicht von in der Regel 20 kg (oder dem auf dem Ticket angegebenen Freigepäckgewicht) sowie ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von 8 kg pro Person kostenlos mitführen, sofern nichts anderes angegeben ist. Kleinkinder haben Anspruch auf ein Freigepäckstück mit einem Gewicht von 10 kg. Überschreitet das Gepäck eines Passagiers die Freigepäckgrenze, wird der Passagier entsprechend informiert. Nach Zahlung der zusätzlichen Gebühren für das Übergepäck wird das zusätzliche Gepäck akzeptiert.

Handgepäck

Zusätzlich zu den persönlichen Gegenständen gilt nur das Gepäck, das in der Kabine mitgeführt wird, als Handgepäck. Das Handgepäck darf nicht schwerer als 8 kg sein und die Maße von 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Um sicherzustellen, dass das Handgepäck die vorgeschriebenen Maße und Gewichte einhält, müssen die Passagiere ihr Handgepäck während des Check-ins dem zuständigen Personal vorzeigen. Jedes Handgepäckstück muss mit einem Label "Kabinengepäck" versehen werden.
Zusätzlich zum Freigepäck darf jeder Passagier die folgenden Gegenstände kostenlos mitführen: Das Gesamtgewicht der persönlichen Gegenstände darf maximal 4 kg betragen.
 

Persönliche GegenstandskategorieSymbolDimensionen

Handtasche

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55 x 40 x 20 cm

Kompaktkamera, Fotokamera oder Fernglas

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55 x 40 x 20 cm

Tablet, Laptop

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55 x 40 x 20 cm

Babyschale

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 Max. 70 x 30cm.  Max. 40 x 40 cm

Regenschirm (ohne einer Spitze)

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90 cm

Baby-Pflegetasche

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Persönliche GegenstandsartenSymbolDimensionen

Babynahrung (während des Fluges verzehrbar)

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55 x 40 x 20 cm

Feuerzeug (ausgenommen waffenförmige und blau flammende Feuerzeuge)

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55 x 40 x 20 cm

Decke, Mantel oder Schal

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55 x 40 x 20 cm

Gehstützen (1 Paar)

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 Max. 70 x 30 cm.  Max. 40 x 40 cm

Insulinspritze, spezielle Lebensmittel oder andere Prothesengeräte (die während des Fluges für den Passagier erforderlich sein könnten)

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90 cm

Auf MGA-Flügen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten nur innerhalb bestimmter Volumengrenzen gestattet. Diese Flüssigkeiten können in Form von Gel, Paste oder Lotion vorliegen, wie beispielsweise Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Parfüm, Rasierschaum oder Deodorant. Produkte in flüssiger oder gelartiger Form, wie Pflege- und Kosmetikprodukte, dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Flüssigkeiten oder ähnliche Produkte dürfen maximal 100 ml pro Behälter betragen.

Die Gesamtmenge aller Flüssigkeiten im Handgepäck darf 1 Liter nicht überschreiten und muss in auslaufsicheren, transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeuteln transportiert werden.