Einschränkungen
Aufgabegepäck – Liste der verbotenen Gegenstände
Passagieren ist es untersagt, die folgenden Gegenstände im Aufgabegepäck mitzuführen:
Explosive und entzündliche Stoffe sowie Vorrichtungen – Explosive und entzündliche Stoffe und Vorrichtungen, die geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit eines Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition;
- Sprengkapseln;
- Zünder und Zündschnüre;
- Minen, Granaten und sonstige militärische Sprengkörper;
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände;
- Rauchpatronen und Rauchgeneratoren;
- Dynamit, Schießpulver und plastische Sprengstoffe.