Angelausrüstung
1x Angelrute
1x Fischernetz
Maximale Anzahl der Teile: 2
Maße (Länge + Breite + Höhe): 200 cm (verpackt)
Fahrrad
1x Standardfahrrad
1x Kinderfahrrad
Maximale Anzahl der Teile: 1
Maße (Länge + Breite + Höhe): 280 cm
Verpackungsinformationen: Fahrräder dürfen nur in einer geeigneten Transportverpackung oder einem Schutzkoffer transportiert werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
Golfausrüstung
1x Golftasche mit Golfschlägern, Golfbällen und anderen Golfzubehörteilen
1x Paar Golfschuhe
Maximale Anzahl der Teile: 1
Maße (Länge + Breite + Höhe): 220
Verpackungsinformationen: Sämtliches Golfzubehör muss vollständig in der Golftasche verstaut werden.
Ski- und Snowboardausrüstung
1 Paar Ski oder Snowboard und 1 Gepäckstück
1 Paar Skistöcke und 1 Paar Ski oder Snowboardstiefel sowie 1 Gepäckstück
1x Helm
Maximale Anzahl der Teile: 2
Maße (nur Länge): 200 cm
Shortboards (bis zu 2 m Länge)
1x Board, das für verschiedene Sportarten verwendet werden kann
Maximale Anzahl der Teile: 1
Maße (nur Länge): 200 cm
Tauchausrüstung
1x leere Sauerstoffflasche
1 Paar Tauchmaske
1x Schnorchel
1 Paar Taucherflossen
1x Tauchanzug
1x Regulator und 1x Lampe gemäß den IATA-Vorschriften für Gefahrgut
Maximale Anzahl der Teile: 2
Maße (Länge + Breite + Höhe): 200 cm
Musikinstrumente
Musikinstrumente können gegen Gebühr und unter Einhaltung der unten genannten Vorschriften mit einem zusätzlichen Sitzplatz/Ticket in der Kabine transportiert werden:
- Die maximalen Maße betragen 140 x 42 x 25 cm und das Gewicht darf 75 kg nicht überschreiten
- Für das Musikinstrument ist eine separate Bordkarte erforderlich.
- Musikinstrumente können ausschließlich auf,- oder vor,- Fensterplätzen aufgestellt werden.
- Im Falle einer Evakuierung muss der Passagier das Instrument im Flugzeug zurücklassen.