sport-and-music-equipments-hero-mobile.jpg
image.jpeg
Sportausrüstung

Sportausrüstung

Sportausrüstung kann von Passagieren mitgeführt werden, sofern diese im Voraus reserviert und eine Gebühr entrichtet wurde.
Vor dem Check-in muss die Sportausrüstung, die bei MGA aufgegeben werden soll, mit einem Etikett versehen sein, welches die persönlichen Daten des Passagiers (Name, Nachname, Mobiltelefon usw.) enthält. Die Ausrüstung muss vom Passagier so verpackt sein, dass mögliche Schäden vermieden werden können. Nur so wird die Sportausrüstung am Check-in-Schalter angenommen.

Sportausrüstung fällt nicht unter die Freigepäckgrenze des Passagiers und unterliegt einer zusätzlichen Gebühr. Die Kosten für den Transport von Sportausrüstung entsprechen den Bedingungen für Übergepäck. Sportausrüstung mit einem Gewicht von über 32 kg muss in zwei oder mehr Teile aufgeteilt werden, wobei für jedes Teil eine separate Gebühr anfällt. Diese wird im Frachtraum transportiert.

Angelausrüstung

1x Angelrute

1x Fischernetz

Maximale Anzahl der Teile: 2

Maße (Länge + Breite + Höhe): 200 cm (verpackt)

Fahrrad

1x Standardfahrrad

1x Kinderfahrrad

Maximale Anzahl der Teile: 1

Maße (Länge + Breite + Höhe): 280 cm

Verpackungsinformationen: Fahrräder dürfen nur in einer geeigneten Transportverpackung oder einem Schutzkoffer transportiert werden, um Beschädigungen zu vermeiden.

Golfausrüstung

1x Golftasche mit Golfschlägern, Golfbällen und anderen Golfzubehörteilen

1x Paar Golfschuhe

Maximale Anzahl der Teile: 1

Maße (Länge + Breite + Höhe): 220

Verpackungsinformationen: Sämtliches Golfzubehör muss vollständig in der Golftasche verstaut werden.

Ski- und Snowboardausrüstung

1 Paar Ski oder Snowboard und 1 Gepäckstück

1 Paar Skistöcke und 1 Paar Ski oder Snowboardstiefel sowie 1 Gepäckstück

1x Helm

Maximale Anzahl der Teile: 2

Maße (nur Länge): 200 cm

Shortboards (bis zu 2 m Länge)

1x Board, das für verschiedene Sportarten verwendet werden kann

Maximale Anzahl der Teile: 1

Maße (nur Länge): 200 cm

Tauchausrüstung

1x leere Sauerstoffflasche

1 Paar Tauchmaske

1x Schnorchel

1 Paar Taucherflossen

1x Tauchanzug

1x Regulator und 1x Lampe gemäß den IATA-Vorschriften für Gefahrgut

Maximale Anzahl der Teile: 2

Maße (Länge + Breite + Höhe): 200 cm

music-image.jpeg

Musikinstrumente

Musikinstrumente können gegen Gebühr und unter Einhaltung der unten genannten Vorschriften mit einem zusätzlichen Sitzplatz/Ticket in der Kabine transportiert werden:

  • Die maximalen Maße betragen 140 x 42 x 25 cm und das Gewicht darf 75 kg nicht überschreiten
  • Für das Musikinstrument ist eine separate Bordkarte erforderlich.
  • Musikinstrumente können ausschließlich auf,- oder vor,- Fensterplätzen aufgestellt werden.
  • Im Falle einer Evakuierung muss der Passagier das Instrument im Flugzeug zurücklassen.
Wird das Musikinstrument als Handgepäck eingestuft, können keine weiteren persönlichen Gegenstände kostenlos in der Kabine mitgeführt werden. Zusammen mit dem Musikinstrument können persönliche Gegenstände bis zu einem Gesamtgewicht von 6 kg mitgenommen werden. Bei Überschreitung des Gewichts von 6 kg ist eine Gebühr für das Übergepäck zu zahlen.
Musikinstrumente, die die zulässigen Maße und/oder das Gewicht für den Transport in der Kabine überschreiten (z. B. Cello, Kontrabass), können im Frachtraum in einer geeigneten und robusten Transportbox transportiert werden.
Sondergepäckstücke (z. B. Sportausrüstung, Musikinstrumente) sind nicht in der Freigepäckgrenze enthalten und erfordern die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr. Für solche Gepäckstücke muss eine Reservierung bei MGA vorgenommen werden.
Spezialgepäckstücke müssen ordnungsgemäß und sicher für den Transport verpackt sein. Für Schäden an Sondergepäckstücken, die nicht ordnungsgemäß verpackt wurden, übernimmt MGA keine Haftung.