Haustiere
Haustiere, die zusammen mit dem Passagier reisen, müssen vor dem Flug bei MGA gemeldet und eine entsprechende Reservierung vorgenommen werden. Nach Genehmigung durch MGA können die Haustiere gegen Gebühr transportiert werden. Die erforderlichen Dokumente sind wie folgt:
Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei müssen Passagiere, die mit ihren Haustieren von der Türkei ins Ausland reisen, ein vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft genehmigtes „Tiergesundheitszeugnis“ von den zuständigen Provinzdirektionen vorlegen. Zusätzlich ist vor dem Flug ein Heimtierpass sowie ein Tollwut-Antikörper-Titrationstest erforderlich. Andernfalls werden der Passagier und sein Haustier nicht zum Flug zugelassen.
Weitere Informationen und erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Website www.tarimorman.gov.tr.
- Ein von einem autorisierten Tierarzt ausgestellter Pass oder ein offizielles veterinärmedizinisches Tiergesundheitszeugnis (muss Details wie die Identität des Tieres, den Namen, Nachnamen, die Adresse und Telefonnummer des Tierhalters sowie Angaben zur Beschreibung und zum Gesundheitszustand des Tieres enthalten),
- Impfpass mit Identifikationsdaten für Katzen und Hunde (inklusive Tollwutimpfung und regelmäßig durchgeführte Impfungen),
- Tollwut-Antikörper-Titrationstest,
- Flugzertifikat für Vögel,
- Einreisegenehmigungen und andere erforderliche Dokumente, die je nach Reiseland variieren können (z. B. geforderte Bluttests oder veterinärmedizinische Gesundheitsbescheinigungen).
Beförderung von Haustieren in der Kabine (PETC):
Kleine Tiere wie Katzen, Hunde, Wellensittiche und Kanarienvögel dürfen in der Kabine transportiert werden, vorausgesetzt, sie befinden sich in einem geeigneten Käfig oder einer Transporttasche. Reptilien, Nagetiere und Zierfische sind vom Transport ausgeschlossen. Haustiere, die in der Kabine reisen, dürfen zusammen mit der Transporttasche ein Gesamtgewicht von maximal 8 kg nicht überschreiten. Die Abmessungen der Taschen dürfen 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten und müssen auslaufsicher, sicher verschließbar und für den Transport geeignet sein.
Das Tier muss während des gesamten Fluges im Transportbehälter verbleiben. Passagiere, die mit Haustieren reisen, erhalten keinen Sitzplatz in der Nähe von Notausgängen.
Transport von Haustieren im Frachtraum (AVIH):
Haustiere können im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden, wenn sie dem Passagier gehören. Der Tierhalter ist verpflichtet, die IATA-Vorschriften für lebende Tiere (LAR) sowie die Anforderungen der Abflug- und Ankunftsländer einzuhalten. Haustiere werden von MGA nur genehmigt, wenn sie in einem originalen LAR-AVIH- oder PETC-Transportkäfig transportiert werden. Der Käfig muss das LAR-Label „Lebende Tiere“ tragen und die persönlichen Angaben des Tierhalters (Name, Nachname, Adresse, Telefonnummer, Anzahl der Tiere, Name des Tieres usw.) enthalten. Passagiere, die Katzen oder Hunde mitnehmen möchten, müssen über einen „Heimtierpass“ verfügen.
MGA verlangt aus Sicherheitsgründen, dass Passagiere, deren Haustiere im Frachtraum transportiert werden, die folgenden Punkte beachten:
- Haustiere müssen mit einer Leine gesichert sein.
- Sie sollten in einem speziell für den Transport vorgesehenen Behälter oder Käfig untergebracht sein.
- Ihr Gewicht darf maximal 35 kg betragen.
Wichtige Hinweise
Alle Passagiere, die Haustiere transportieren, sind verpflichtet, die IATA-Checkliste „In Cabin Live Animal Acceptance“ in zweifacher Ausfertigung auszufüllen und diese während des Check-ins dem zuständigen Personal vorzulegen.
Eine schriftliche Benachrichtigung und Genehmigung durch MGA muss vom Passagier oder einer autorisierten Agentur spätestens 48 Stunden vor der Abflugzeit per Reservierung eingeholt werden [email protected]
Haustiere, die mit dem Passagier reisen, sind nicht im Freigepäck enthalten und unterliegen zusätzlichen Gebühren.
Die Anzahl der in der Kabine transportierbaren Haustiere ist begrenzt und variiert je nach Flugzeugtyp.
Die zu transportierenden Haustiere müssen sauber, gesund und ruhig sein. Haustiere, die gesundheitlich nicht geeignet sind, werden von MGA nicht transportiert.
Schwangere Haustiere und Katzen- oder Hundewelpen, die jünger als 3 Monate sind, werden nicht zum Flug zugelassen.
Die endgültige Entscheidung über den Transport von Haustieren liegt beim Pilot.
Weiche Käfige oder Taschen sind für den Transport von Haustieren im Frachtraum nicht zugelassen.
Katzen und Hunde oder Katzen und Vögel dürfen nicht im selben Flugzeug transportiert werden. In der Kabine können maximal vier verschiedene Haustierarten (z. B. Katzen, Hunde, Vögel) transportiert werden. Im Frachtraum sind maximal zwei Tiere erlaubt.
MGA übernimmt keine Verantwortung für den Gesundheitszustand von Haustieren während oder nach dem Flug.
Für die Beförderung von Blindenhunden (Hunde, die seh- oder hörbehinderten Passagieren helfen) ist eine schriftliche Mitteilung und Genehmigung mindestens 48 Stunden vor der Abflugzeit durch den Passagier oder eine autorisierte Agentur erforderlich.[email protected]
Bestimmte als „verboten“ eingestufte Hunderassen (z. B. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dobermann usw.) sind aufgrund internationaler Luftfahrtvorschriften nicht zum Flug zugelassen.
Weitere Informationen: https://www.tarimorman.gov.tr