Passagierrechte
Bei Mavi Gök Havacılık A.Ş. („MGA“) steht die Zufriedenheit unserer geschätzten Passagiere im Mittelpunkt unseres Serviceverständnisses. MGA führt alle Operationen mit dem Ziel durch, Ihnen eine sichere, komfortable und pünktliche Reise zu ermöglichen. Dennoch können im Luftfahrtsektor gelegentlich unvorhergesehene betriebliche Störungen auftreten.
Falls Sie trotz bestätigter Reservierung/Tickets und rechtzeitiger Meldung an unseren Check-in-Schaltern gemäß der „Verordnung über die Rechte von Fluggästen“ („Passagierrechte-Verordnung“) nicht zum Flug zugelassen werden, der Flug storniert oder verschoben wird, haben Sie Anspruch auf die in dieser Verordnung vorgesehenen Rechte.
Diese Broschüre wurde erstellt, um Ihnen, unseren geschätzten Passagieren, detaillierte Informationen zu Ihren Rechten zu geben. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden kann, wenn Passagiere ihre Kontaktdaten entweder nicht oder falsch angeben, sei es während der Buchung oder auf Anfrage des Unternehmens.
Im Rahmen der Passagierrechte-Verordnung wird unseren mobilitätseingeschränkten Passagieren sowie alleinreisenden Kindern die benötigte Unterstützung von unserem Personal bereitgestellt.
Für Rückmeldungen zu Passagierrechten können sich unsere Passagiere über die unten angegebenen E-Mail- und Postadressen an uns wenden:
Telefonnummer: 0850 777 2 777
E-Mail-Adresse: [email protected]
Detaillierte Informationen zu den Passagierrechten finden Sie unter den folgenden Links:
- Havayolu ile Seyahat Eden Yolcuların Haklarına Dair Yönetmelik (SHY-YOLCU)'te Değişiklik Yapılmasına İlişkin Yönetmelik 2024
- https://web.shgm.gov.tr/documents/sivilhavacilik/files/mevzuat/sektorel/genelgeler/2023/HUD-2023-1-Ek1.pdf
- https://web.shgm.gov.tr/documents/sivilhavacilik/files/mevzuat/sektorel/genelgeler/2023/HUD-2023-1.pdf
- https://web.shgm.gov.tr/documents/sivilhavacilik/files/mevzuat/sektorel/genelgeler/Yolcu_Haklari_2015.pdf
- https://web.shgm.gov.tr/documents/sivilhavacilik/files/mevzuat/sektorel/genelgeler/yolcu_haklari_genelgesi.pdf 2014
https://web.shgm.gov.tr/documents/sivilhavacilik/files/mevzuat/sektorel/genelgeler/yh2013.pdf
Diese Bedingungen gelten gemäß der Passagierrechte-Verordnung, wenn Passagiere trotz bestätigter Reservierung und eines gültigen Tickets nicht zum Flug zugelassen werden. Ausgenommen sind Fälle, in denen es vernünftige Gründe gibt, die Beförderung des Passagiers aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten oder anderen Gründen wie ungeeigneten Reisedokumenten abzulehnen. Wenn eine Nichtbeförderung absehbar ist, wird MGA zunächst nach Freiwilligen suchen, die bereit sind, ihre Reservierung auf dem betreffenden Flug aufzugeben. Passagiere, die freiwillig auf ihre Reservierung verzichten, erhalten die erforderlichen Informationen von einem autorisierten MGA-Vertreter oder einem Vertreter des Bodenabfertigungsdienstes. Den Freiwilligen wird außerdem eine der folgenden Optionen angeboten:
Rückerstattung des Ticketpreises und kostenlose Beförderung zum Ausgangspunkt der Reise, oder
Umbuchung zum Endziel auf einer anderen Route, oder
Umbuchung auf ein späteres Datum nach Wahl des Passagiers unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen.
Im Falle einer unfreiwilligen Nichtbeförderung unserer Passagiere:
Unsere Passagiere haben Anspruch auf eine Entschädigung gemäß den in TABELLE 1 angegebenen Beträgen.
Für die Rückerstattung oder eine alternative Beförderung wird eine der folgenden Optionen angeboten:
Erstattung des Ticketpreises und kostenlose Rückbeförderung zum ursprünglichen Abflugort, oder
Umbuchung zum Endziel über eine alternative Route, oder
Umbuchung auf ein vom Passagier bevorzugtes späteres Datum unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen.
Darüber hinaus haben die Passagiere je nach Situation Anspruch auf die in TABELLE 2 aufgeführten kostenlosen Dienstleistungen.
Gemäß der Passagierrechte-Verordnung wird Passagieren im Falle einer Flugannullierung eine der folgenden Optionen angeboten:<.p>
Erstattung des Ticketpreises und kostenlose Rückbeförderung zum ursprünglichen Abflugort, oder<.p>
Umbuchung zum Endziel über eine alternative Route, oder<.p>
Umbuchung auf ein vom Passagier bevorzugtes späteres Datum unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen.
Darüber hinaus haben die Passagiere je nach Situation Anspruch auf die in TABELLE 2 aufgeführten kostenlosen Dienstleistungen.
Passagiere haben gemäß der Passagierrechte-Verordnung in folgenden Fällen Anspruch auf eine Entschädigung in den in TABELLE 1 angegebenen Höhen:
Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, sofern sie nicht mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert wurden oder,
falls sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der geplanten Abflugzeit nicht über die Annullierung informiert wurden und ihnen keine alternative Flugroute angeboten wurde, die es ihnen ermöglicht, höchstens zwei Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel nicht mehr als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen, oder
falls sie weniger als sieben Tage vor der geplanten Abflugzeit nicht über die Annullierung informiert wurden und keine alternative Flugroute erhalten haben, die es ihnen ermöglicht, höchstens eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel nicht mehr als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen.
Im Falle einer Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die auch bei Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen durch unser Unternehmen nicht hätten vermieden werden können, steht den Passagieren kein Anspruch auf die in diesem Abschnitt genannten Entschädigungen zu.
Die im Rahmen der Passagierrechte-Verordnung zu zahlende Entschädigung wird mit anderen Entschädigungen verrechnet, die zugunsten der Passagiere durch andere Gesetze und Vorschriften vorgesehen sind.
Im Falle einer erheblichen Verspätung ab der von unserem Unternehmen geplanten Abflugzeit wird den betroffenen Passagieren eine der folgenden Optionen angeboten:
Für Flüge mit einer Entfernung von bis zu 1500 Kilometern (einschließlich 1500 km) und Inlandsflüge bei einer Verzögerung von zwei Stunden oder mehr,
Für Flüge mit einer Entfernung von über 3500 Kilometern bei einer Verzögerung von vier Stunden oder mehr,
haben unsere Passagiere das Recht, die in Abschnitt 1.(a) der TABELLE 2 aufgeführten Dienstleistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Sollte die erwartete Abflugzeit an einem oder mehreren Tagen nach der ursprünglich angekündigten Abflugzeit liegen, haben unsere Passagiere das Recht, die in Abschnitt 1.(b) und (c) der TABELLE 2 aufgeführten Dienstleistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, haben unsere Passagiere das Recht, vom Flug zurückzutreten, die volle Rückerstattung des Ticketpreises zu erhalten und kostenlos zu ihrem ursprünglichen Abflugort zurückgebracht zu werden.
TABELLE ! | ||
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| Entschädigungsbedingungen | Entschädigungsbetrag |
1 | Inlandsflüge |
|
2 | Internationale Flüge |
|
(a) | Für alle Flüge bis zu 1500 km (einschließlich 1500 km) | 250 Euro |
(b) | Für Flüge mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km | 400 Euro |
(c) | Für Flüge mit einer Entfernung von mehr als 3500 km | 600 Euro |
TABELLE 2 | ||
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| Art der Dienstleistung | Inhalt der Dienstleistung |
1. | (a) Verpflegung | |
| (i) Bei Verspätungen von 2 bis 3 Stunden | Eine angemessene Auswahl an warmen und kalten Getränken |
| (ii) Bei Verspätungen von 3 bis 5 Stunden | Warme und kalte Getränke zusammen mit einem Frühstück oder einer Mahlzeit entsprechend der Tageszeit |
| (iii) Bei Verspätungen von 5 Stunden und mehr | Warme und kalte Getränke zusammen mit einem Frühstück oder einer Mahlzeit entsprechend der Tageszeit, ergänzt durch zusätzliche warme und kalte Getränke sowie einen leichten Imbiss. |
| (b) Unterkunft | Unterkunft in einem Hotel oder einer geeigneten Unterkunftseinrichtung, wenn eine oder mehrere Übernachtungen erforderlich sind. |
| (c) Transfer | Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft |
2. | Kontaktaufnahme | Zwei Telefonanrufe, Faxsendungen oder E-Mails ohne zeitliche Begrenzung. |