Besondere Passagiere
Für unsere besonderen Passagiere mit Seh-, Hör- und/oder geistiger Behinderung müssen spezielle Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Als MGA ist es uns wichtig, sicherzustellen, dass diese Bedürfnisse erfüllt werden.
Die Details können Sie in den folgenden Erläuterungen einsehen:
- Kranke Passagiere, die ihre persönlichen Bedürfnisse selbstständig erfüllen können:
Sie dürfen ohne Begleitperson reisen, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen, das nicht älter als 10 Tage ist. - Passagiere mit Behinderungen, die ihre persönlichen Bedürfnisse selbstständig erfüllen können:
Sie dürfen ohne Begleitperson und ohne Vorlage eines ärztlichen Attests reisen.
Geistig beeinträchtigte Passagiere können in Begleitung einer Betreuungsperson reisen, ohne dass ein ärztliches Attest erforderlich ist (unter der Bedingung, dass die Betreuungsperson alle Reisedokumente mitführt).
Passagiere mit gleichzeitigem Seh- und Hörverlust dürfen mit einer Begleitperson reisen, ohne dass ein ärztliches Attest erforderlich ist.
Sehbehinderte Passagiere dürfen ohne Begleitperson und ohne ärztliches Attest reisen.
Passagiere mit einem gebrochenen Bein (die im Notfall ohne Hilfe oder mit Krücken mobil sind) können ohne Begleitperson reisen, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Hörgeschädigte Passagiere dürfen ohne Begleitperson und ohne ärztliches Attest reisen
Passagiere, die ausschließlich mit einem Rollstuhl mobil sind, dürfen ohne Begleitperson und ohne ärztliches Attest reisen.
Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität können unseren kostenlosen speziellen Rollstuhlservice am Flughafen in Anspruch nehmen. Um diesen Service zu nutzen, genügt es, Ihre Anfrage entweder während des Ticketkaufs oder nach Ihrer Reservierung an die E-Mail-Adresse [email protected] zu senden.
Bitte beachten Sie, dass die Rollstuhlanfrage spätestens 48 Stunden vor dem Abflug zu Ihrer Ticketreservierung hinzugefügt werden muss. So können wir sicherstellen, dass Ihre Bedürfnisse bestmöglich erfüllt werden.
- Service Level 1 (WCHR): Dieser Service richtet sich an Passagiere, die Schwierigkeiten haben, längere Strecken am Flughafen zu Fuß zurückzulegen, aber keine Hilfe beim Treppensteigen benötigen. Die Passagiere werden bis zum Flugzeug gebracht und am Zielort vom Flugzeug abgeholt.
- Service Level 2 (WCHS): Dieser Service richtet sich an Passagiere, die Schwierigkeiten haben, längere Strecken zu Fuß zurückzulegen und Hilfe beim Treppensteigen benötigen. Die Passagiere werden bis zur Flugzeugtür gebracht und am Zielort an der Flugzeugtür abgeholt.
- Service Level 3 (WCHC): Dieser Service richtet sich an Passagiere, die nicht ohne Hilfe gehen können. Die Passagiere werden bis zu ihrem Sitzplatz gebracht und am Zielort von ihrem Sitzplatz abgeholt
- Passagier mit Gehbehinderung: Fluggäste mit Gehproblemen
- Passagier mit schwerer Gehbehinderung: Fluggäste mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen
- Passagier mit Mobilitätseinschränkungen: Fluggäste mit eingeschränkter Gehfähigkeit
- BLIND: Fluggäste mit Sehbehinderung
- DEAF: Fluggäste mit Hörbehinderung
- DEAF/MUTE: Fluggäste mit Sprach- und Hörbehinderung
- DPNA: Passagiere mit geistigen oder entwicklungsbedingten Einschränkungen, z. B. Lernbehinderungen, Demenz, Alzheimer, Down-Syndrom usw.
Schwangeren Frauen wird ab der 28. Schwangerschaftswoche von Flugreisen abgeraten. Jedoch gelten folgende Regelungen:
Die Selbstangabe der schwangeren Passagierin ist die Grundlage für die Beförderung.
- Ab der 28. Woche (berechnet auf Basis des voraussichtlichen Geburtstermins) bis zum Ende der 36. Woche ist ein ärztliches Attest erforderlich.
- Vor der 28. Woche ist kein ärztliches Attest erforderlich. Ab der 37. Woche dürfen schwangere Passagiere auch mit ärztlichem Attest nicht mehr befördert werden.
- Wenn die Passagierin Zwillinge oder Mehrlinge erwartet, wird sie nach der 32. Woche nicht mehr akzeptiert.
MGA muss vor dem Flug eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung erhalten. Bei Risikoschwangerschaften wird unabhängig von der Schwangerschaftswoche eine ärztliche Bescheinigung über die Flugtauglichkeit verlangt.
Neuen Müttern wird davon abgeraten, innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt zu reisen. In Ausnahmefällen können sie reisen, wenn sie von einer medizinisch qualifizierten Person begleitet werden. Eine medizinische Bescheinigung über die Flugtauglichkeit ist erforderlich.