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Besondere Passagiere

Besondere Passagiere

Für unsere besonderen Passagiere mit Seh-, Hör- und/oder geistiger Behinderung müssen spezielle Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Für die MGA ist es von großer Bedeutung, die Bedürfnisse der Passagiere sicherzustellen und zu erfüllen.
In den folgenden Erlæuterungen können Sie die Details einsehen:
 

 

  • Kranke Passagiere, die ihre persönlichen Bedürfnisse selbstständig erfüllen können:
    Sie dürfen ohne Begleitperson reisen, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen, das nicht älter als 10 Tage ist.
  • Passagiere mit Behinderungen, die ihre persönlichen Bedürfnisse selbstständig erfüllen können: 
    Sie dürfen ohne Begleitperson und ohne Vorlage eines ärztlichen Attests reisen.
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Geistig beeinträchtigte Passagiere können in Begleitung einer Betreuungsperson reisen, ohne dass ein ärztliches Attest erforderlich ist (unter der Bedingung, dass die Betreuungsperson alle Reisedokumente mitführt).

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Passagiere mit gleichzeitigem Seh- und Hörverlust dürfen mit einer Begleitperson reisen, ohne dass ein ärztliches Attest erforderlich ist.

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Sehbehinderte Passagiere dürfen ohne Begleitperson und ohne ärztliches Attest reisen.

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Passagiere mit einem gebrochenen Bein (die im Notfall ohne Hilfe oder mit Krücken mobil sind) können ohne Begleitperson reisen, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen.

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Hörgeschädigte Passagiere dürfen ohne Begleitperson und ohne ärztliches Attest reisen

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Passagiere, die ausschließlich mit einem Rollstuhl mobil sind, dürfen ohne Begleitperson und ohne ärztliches Attest reisen.

Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität

Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität können unseren kostenlosen speziellen Rollstuhlservice am Flughafen in Anspruch nehmen. Um diesen Service zu nutzen, genügt es, Ihre Anfrage entweder während des Ticketkaufs oder nach Ihrer Reservierung an die E-Mail-Adresse [email protected] zu senden.
Bitte beachten Sie, dass die Rollstuhlanfrage spätestens 48 Stunden vor dem Abflug zu Ihrer Ticketreservierung hinzugefügt werden muss. So können wir sicherstellen, dass Ihre Bedürfnisse bestmöglich erfüllt werden.

Unsere Passagiere können aus den folgenden drei Servicestufen für eine komfortable Reise wählen:
  • Service Level 1 (WCHR): Dieser Service richtet sich an Passagiere, die Schwierigkeiten haben, längere Strecken am Flughafen zu Fuß zurückzulegen, aber keine Hilfe beim Treppensteigen benötigen. Die Passagiere werden bis zum Flugzeug gebracht und am Zielort vom Flugzeug abgeholt.
  • Service Level 2 (WCHS): Dieser Service richtet sich an Passagiere, die Schwierigkeiten haben, längere Strecken zu Fuß zurückzulegen und Hilfe beim Treppensteigen benötigen. Die Passagiere werden bis zur Flugzeugtür gebracht und am Zielort an der Flugzeugtür abgeholt.
  • Service Level 3 (WCHC): Dieser Service richtet sich an Passagiere, die nicht ohne Hilfe gehen können. Die Passagiere werden bis zu ihrem Sitzplatz gebracht und am Zielort von ihrem Sitzplatz abgeholt
Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie Schwangere Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sind solche, deren Beweglichkeit aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, Alter, Krankheit oder anderen Gründen beeinträchtigt ist und die daher besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen:
  • Passagier mit Gehbehinderung: Fluggäste mit Gehproblemen
  • Passagier mit schwerer Gehbehinderung: Fluggäste mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen
  • Passagier mit Mobilitätseinschränkungen: Fluggäste mit eingeschränkter Gehfähigkeit
  • BLIND: Fluggäste mit Sehbehinderung
  • DEAF: Fluggäste mit Hörbehinderung
  • DEAF/MUTE: Fluggäste mit Sprach- und Hörbehinderung
  • DPNA: Passagiere mit geistigen oder entwicklungsbedingten Einschränkungen, z. B. Lernbehinderungen, Demenz, Alzheimer, Down-Syndrom usw.

Sehr geehrte Passagiere,

In den folgenden Fällen müssen Sie dem Personal am Check-in-Schalter, dem Boarding-Personal beim Einsteigen oder der Kabinenbesatzung ein ärztliches Attest vorlegen, das den Hinweis „ Für den Flug geeignet “ enthält. Die Gültigkeit des ärztlichen Attests wird 10 Tage vor dem Abflugzeitpunkt berücksichtigt.

Beförderung der Passagiere möglicherweise nicht erfolgen:

  • Frühgeborene oder Säuglinge mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Mütter in den ersten 7 Tagen nach der Entbindung
  • Passagiere, die ihre eigene Sauerstoffversorgung oder andere Atemgeräte benötigen (POC, RPD, CPAP, Beatmungsgerät)
  • Passagiere mit tragbaren Sauerstoffflaschen, die nicht den Anforderungen der IATA DGR Tabelle 2.3A entsprechen
  • Passagiere mit einer kürzlich durchgeführten Operation oder mit Nähten
  • Fluggäste mit eingegipsten Gliedmaßen oder Schienen (z. B. bei Knochenbrüchen)
  • Alle Gipsfälle, die die Gipsbedingungen nicht erfüllen
  • Alle Passagiere mit gebrochenen Gliedmaßen
  • Personen mit eingeschränkter Ausdauer (schwere Herz- oder Lungenerkrankungen)
  • Passagiere mit Schlaganfall, mangelnder Muskelkontrolle, Lähmungen oder Anfallsrisiko
  • Passagiere mit Down-Syndrom oder erheblichen kognitiven/entwicklungsbedingten Behinderungen, wenn eine medizinische Begleitung/Freigabe erforderlich ist
  • Passagiere, die sich nicht selbst versorgen können oder ständig medizinische/pflegerische Betreuung benötigen
  • Passagiere mit gesundheitlichen Problemen, die sich aufgrund der Flugbedingungen verschlimmern könnten oder zu einer Abweichung vom Flugplan bzw. einer außerplanmäßigen Landung führen könnten
  • Schwangerschaft mit Komplikationsrisiko
  • Passagiere mit einer tiefen Venenthrombose (DVT) oder einer schweren Durchblutungsstörung in der Krankengeschichte
  • Passagiere mit schwerer Anämie oder aktivem Blutungsrisiko
  • Passagiere mit psychischen oder Verhaltensstörungen, die die Flugsicherheit gefährden könnten
  • Ab der 28. Schwangerschaftswoche (berechnet anhand des voraussichtlichen Entbindungstermins) ist für die Beförderung der Passagierin ein ärztliches Attest verpflichtend (gültig vom Beginn der 28. bis zum Ende der 36. Woche)
  • Bis zum Beginn der 28. Schwangerschaftswoche ist kein ärztliches Attest erforderlich
  • Ab der 37. Schwangerschaftswoche wird eine schwangere Passagierin auch mit einem ärztlichen Attest nicht an Bord akzeptiert
  • Wenn eine schwangere Passagierin Zwillinge oder mehr erwartet, darf sie nach der 32. Woche nicht mehr befördert werden
  • Passagiere mit einer Erkrankung, von der angenommen wird, dass sie aktiv ansteckend oder übertragbar ist
  • Passagiere, die ein potenzielles Risiko für die Sicherheit oder Pünktlichkeit des Fluges darstellen, einschließlich der Möglichkeit einer Umleitung oder außerplanmäßigen Landung
  • Passagiere mit einer Erkrankung, die durch die Flugumgebung nachteilig beeinflusst werden könnte 
SCHWANGERE PASSAGIERE

Schwangeren Frauen wird ab der 28. Schwangerschaftswoche von Flugreisen abgeraten. Jedoch gelten folgende Regelungen:
Die Selbstangabe der schwangeren Passagierin ist die Grundlage für die Beförderung.

  • Ab der 28. Woche (berechnet auf Basis des voraussichtlichen Geburtstermins) bis zum Ende der 36. Woche ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Vor der 28. Woche ist kein ärztliches Attest erforderlich. Ab der 37. Woche dürfen schwangere Passagiere auch mit ärztlichem Attest nicht mehr befördert werden.
  • Wenn die Passagierin Zwillinge oder Mehrlinge erwartet, wird sie nach der 32. Woche nicht mehr akzeptiert.

MGA muss vor dem Flug eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung erhalten. Bei Risikoschwangerschaften wird unabhängig von der Schwangerschaftswoche eine ärztliche Bescheinigung über die Flugtauglichkeit verlangt.

Wichtig: Die ärztliche Bescheinigung muss innerhalb von 10 Tagen vor dem Flug ausgestellt worden sein. Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Datum Ihres ärztlichen Attests nicht länger als 10 Tage vor dem Flugdatum liegen darf.Ihr in englischer Sprache ausgestelltes Attest muss unbedingt den vollständigen Namen des ausstellenden Arztes, die Unterschrift, den Stempel sowie den Vermerk „Für den Flug geeignet“ oder „Flugtauglich“ enthalten.
Neue Mütter

Neuen Müttern wird davon abgeraten, innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt zu reisen. In Ausnahmefällen können sie reisen, wenn sie von einer medizinisch qualifizierten Person begleitet werden. Eine medizinische Bescheinigung über die Flugtauglichkeit ist erforderlich.

Wichtig: Die ärztliche Bescheinigung muss innerhalb von 10 Tagen vor dem Flug ausgestellt worden sein.
Bitte füllen Sie dies aus, bevor Sie eine Anfrage stellen.
Art der Anfrage
Antragsformular für Rollstühle
WCHR (Gehbehinderter Passagier: Benötigt Hilfe beim Ein- und Aussteigen im Flughafengebäude, kann jedoch alleine in den Bus einsteigen und Treppen steigen, benötigt keine Hilfe in der Kabine.
WCHS ( Schwer gehbehinderter Passagier: Benötigt Hilfe beim Ein- und Aussteigen im Flughafengebäude, kann nicht allein in den Bus einsteigen und keine Treppen steigen, benötigt jedoch keine Hilfe in der Kabine.
WCHC( Nicht gehfähiger Passagier: Benötigt Hilfe beim Ein- und Aussteigen im Flughafengebäude, kann nicht allein in den Bus einsteigen und keine Treppen steigen, kann jedoch aufrecht im Sitz sitzen, sich aber nicht allein in der Kabine fortbewegen.
Auf unseren Flügen sind aus Sicherheitsgründen Rollstühle mit Flüssigbatterien (WCHBW) aufgrund ihres flüssigen Akkus nicht zugelassen.
1-Passagierinformationen:
Phone
2-Fluginformationen:
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3-Rollstuhlinformationen:
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