INFORMATIONEN ZUM TRANSPORT VON KINDERWAGEN
Fälle, die außerhalb der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen:
Kinderwagen werden aus Gründen der Flugsicherheit zusammen mit dem übrigen Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs befördert. Aus diesem Grund werden die unten aufgeführten Fälle sowie die Schäden, die daraus entstehen können, nicht im Rahmen der Verantwortung unserer Fluggesellschaft bewertet, und Entschädigungsforderungen bezüglich dieser Punkte werden nicht akzeptiert.
- Fehlende Schutzverpackung
- Lieferung von Kinderwagen ohne Schutzhülle oder Schutzbezug.
- Bei Kinderwagen ohne Schutzverpackung können Kratzer, Verschmutzungen, Reibspuren, Lackabnutzung, Verformungen des Stoffes, Oberflächenabrieb, leichte Dellen oder ähnliche, das Erscheinungsbild beeinträchtigende Schäden auftreten.
2. Abnehmbare Zubehörteile
- Das Versäumnis, Getränkehalter, Schutzbügel, Spielzeugaufsätze, Aufbewahrungsfächer, Handyhalter, Sonnendächer, Regenschutz, Moskitonetze, Fußsäcke, Sitzauflagen, Regenschirme, Hakenbefestigungen und sämtliches anderes abnehmbares Zubehör vor der Abgabe zu entfernen.
- Verlust, fehlende Gegenstände, Bruch oder Beschädigung von Zubehör, das zum Zeitpunkt der Abgabe am Kinderwagen belassen oder nicht ordnungsgemäß gesichert wurde.
3. Nicht ordnungsgemäße Vorbereitung von zusammenklappbaren Kinderwagen
- Das Nichtübergeben von zusammenklappbaren Kinderwagen in vollständig zusammengeklapptem Zustand und mit fixiertem Verriegelungsmechanismus.
4. Bewegliche und empfindliche Teile
- Das Nichtvorbereiten und NichtFixieren von beweglichen, hervorstehenden oder empfindlichen Teilen wie Rädern, Griffen, Bremsmechanismen und ähnlichen Teilen in einer für den Transport geeigneten Weise.
- Brüche, Verbiegungen, Risse, Verformungen und ähnliche Schäden, die während des Transports an diesen Teilen entstehen können.
5. Schäden, die während des Transports entstehen können
- Kratzer, Verschmutzungen, Reibspuren, Lackabnutzung, Verformungen des Stoffes, leichte Dellen, Oberflächenabrieb und ähnliche, das Erscheinungsbild beeinträchtigende Schäden, die dadurch entstehen können, dass das Gepäckstück beim Be- und Entladen sowie während der Beförderung zusammen mit anderem Gepäck transportiert wird.
6. Verschleiß durch Nutzung
- Normale Beförderungsbedingungen, die zu gewöhnlichem Verschleiß, Gebrauchsspuren, Verfärbungen und anderen oberflächlichen Schäden führen.
Die Haftung unserer Fluggesellschaft richtet sich nach den geltenden Beförderungsbedingungen und den Bestimmungen der einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Unsere Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fluggast die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht getroffen hat oder dass ein Kinderwagen ohne geeignete Verpackung zur Beförderung angenommen wurde.